Stornokostenversicherung für Flugtickets

Plane landing at sunset
Die Stornokosten-Versicherung ist der günstigste Versicherungsschutz, wenn du nur einen Flug gebucht hast. Sie ersetzt dir die vertraglich geschuldeten Stornokosten deines Flugtickets, wenn du aus einem versicherten Grund vor Abreise stornierst.

Auch die STA Travel Entgelte sind versichert, wenn sie bei der Prämienberechnung berücksichtigt werden. Leistungsumfang und versicherte Gründe entsprechen exakt der Reiserücktritssversicherung.  

Gerne beraten wir dich im STA Travel Shop deiner Wahl: telefonisch, per E-Mail oder komme persönlich vorbei.
 Stornokosten bis   Preis p.P.
(ohne Selbstbehalt)
 EUR 250,-  EUR 12,-
 EUR 500,-  EUR 22,-
 EUR 750,-  EUR 29,-
 EUR 1.000,-  EUR 39,-
 EUR 1.250,-  EUR 45,- 
 EUR 1.500,-  EUR 49,-
 bis EUR 10.000,-  4% von den Stornokosten
   jetzt buchen...

Versicherungsbedingungen als PDF downloaden

 

Wichtige Hinweise

Abschlussfrist:

  • Bei Versicherungsabschluss innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung besteht der Versicherungsschutz sofort. Bei späterem Abschluss der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.

Unterlagen in Englisch

  • Alle Bedingungen und Schadensformulare stehen dir auch in Englisch zur Verfügung. Auf Wunsch kannst du zusätzlich eine formelle Kurzbestätigung in Englisch erhalten, die zur Vorlage bei Universitäten oder anderen Institutionen geeignet ist.

 

LEISTUNGEN REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG:

  • Wenn du aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktrittst oder eine Reise verspätet antrittst, ersetzen wir dir die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten

Versicherte Risiken bei Rücktritt vor Reisebeginn:

  • Schwerer Unfall, unerwartet schwere Erkrankung oder Tod
  • Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit oder Bruch von Prothesen der versicherten Person oder von Mitreisenden und Angehörigen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbarer Handlung Dritter 
  • Jobverlust, Jobwechsel, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit 
  • Wiederholungsprüfung innerhalb der versicherten Reisezeit
  • Nichtversetzung eines Schülers
  • Einreichung einer Scheidungsklage oder Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung 
  • Absage eines Studien-, Praktikums- oder Lehrgangsaufenthaltes am Bestimmungsort
  • Aufnahme einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung auf Grundlage eines Arbeitsvertrages innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Studiums oder einer Schulausbildung
  • kein Selbstbehalt!

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