Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Reisevermittlung Österreich)
Die STA Travel GmbH (nachfolgend STA Travel) bietet ihre Leistungen als Reisevermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und STA Travel. STA Travel ist für den Kunden auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages tätig und vermittelt Reiseleistungen von Leistungsträgern; dies sind hier auch Reiseveranstalter, die Reiseleistungen in eigener Verantwortung gegenüber dem Kunden erbringen. Die Leistungen der Leistungsträger werden auf der Grundlage eigener Bedingungen und Verträge erbracht, die STA Travel dem Kunden zur Verfügung stellt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Reiseleistungen in den STA Travel-Reisebüros, über das Internet-Reiseportal von STA Travel unter den von STA Travel registrierten Internetadressen (nachstehend „Reiseportal“), über den telefonischen Buchungsservice von STA Travel und für schriftliche Buchungen sowie Buchungen in Textform.
1. Vertragsschluss
1.1 Mit dem Absenden des im Reiseportal bereit gestellten Reiseanmelde-Formulars (Buchungsanfrage), mit der telefonischen Mitteilung der Buchungsanfrage gegenüber dem telefonischen Buchungsservice von STA Travel, der Übersendung schriftlicher oder in Textform bei STA Travel eingehender Buchungsanfragen sowie durch die mündliche Buchungsanfrage macht der Kunde STA Travel ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages (nachstehend „Vermittlungsauftrag“), an das er fünf Tage gebunden ist. Danach soll STA Travel einen Vertrag über bestimmte Reiseleistungen (nachstehend „Hauptvertrag“) zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger vermitteln. Die Buchungsanfrage stellt zugleich das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages mit dem Leistungsträger dar.
1.2 STA Travel nimmt das Angebot des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich an. Mit der Annahme der Buchungsanfrage durch STA Travel kommt zwischen STA Travel und dem Kunden der Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Vermittlungsvertrag bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Ist die vom Kunden gewünschte Reiseleistung verfügbar und nimmt der Leistungsträger das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages über diese Reiseleistung an, kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger der Hauptvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsangebotes des Kunden durch den Leistungsträger erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen oder der Textform entsprechenden Buchungsbestätigung.
1.4 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages ergeben sich aus den zwischen STA Travel und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.
1.5 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger gelten ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages und die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. STA Travel wird den Kunden vor oder bei Abschluss des Hauptvertrages auf die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers hinweisen und dem Kunden die Möglichkeit geben, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.
1.6 Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet sich der Kunde, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er bei der Reiseanmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
2. Vertragspflichten von STA Travel
2.1 Die vertragliche Leistungspflicht von STA Travel besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in
a) der Vermittlung von Verträgen, im Rahmen der Verfügbarkeit, mit dem jeweiligen Leistungsträger entsprechend der Buchungsanfrage,
b) der Abwicklung der Buchung (insbesondere Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen durch den Leistungsträger direkt dem Kunden übermittelt werden) sowie
c) der Beratung des Kunden nach den STA Travel erkennbaren oder bekannt gegebenen Wünschen und Ansprüchen des Kunden.
2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet STA Travel lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden.
2.3 Ein besonderer Auskunftsvertrag, bei dem wesentliche Vertragspflicht die Pflicht zur Auskunftserteilung ist, kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen STA Travel und dem Kunden zustande. Nur dann haftet STA Travel für die Richtigkeit erteilter Auskünfte nach § 1300 ABGB.
2.4 Zur Ermittlung des preisgünstigsten Anbieters ist STA Travel nur bei entsprechender Vereinbarung verpflichtet.
2.5 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung hingewiesen; STA Travel empfiehlt den Abschluss. Eine solche Versicherung ist in den Leistungspreisen nicht enthalten. Schließt der Kunde durch Vermittlung von STA Travel eine solche Versicherung ab, ist STA Travel – mangels einer abweichenden Vereinbarung – nicht verpflichtet, den Kunden über den Umfang, den Deckungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen zu informieren, soweit sich der Kunde aus den ihm übergebenen oder ihm vorliegenden Unterlagen des Leistungsträgers oder den Versicherungsunterlagen des Versicherers über die Versicherungsbedingungen informieren kann.
2.6 Im Falle der Vermittlung von Luftbeförderungsleistungen bzw. des Verkaufs von Flugscheinen ist STA Travel verpflichtet, den Fluggast über die Identität des die Beförderungsleistung ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Ergänzend gelten hierzu die Regelungen von Ziffer 6.3 dieser Bedingungen.
3. Visa, Bescheinigungen
3.1 STA Travel informiert den Kunden im Reiseportal oder in einer anderen geeigneten Art und Weise über Einreise-, Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der voraussichtlichen Frist zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Bei der Erteilung dieser Auskünfte kann STA Travel davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden österreichische Staatsangehörige sind, in deren Person keine besonderen Umstände (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit) vorliegen. Angehörigen anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
3.2 Die Auskunfts- und Hinweispflichten von STA Travel gemäß Ziffer 3.1 beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder über geeignete Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen branchenüblichen Nachschlagewerken, oder auf die Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.
3.3 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn STA Travel hat durch besondere Vereinbarung ausdrücklich die Beschaffung dieser Dokumente übernommen. Dann kann STA Travel die Erstattung der in Zusammenhang mit der Dokumentenbeschaffung entstandenen Aufwendungen verlangen (z.B. Telekommunikationskosten und in Eilfällen die Kosten von Botendiensten und/oder die Kosten für die Beauftragung einschlägiger Serviceunternehmen). STA Travel muss bei der Übernahme eines Auftrages zur Dokumentenbeschaffung den Reisekunden über die voraussichtliche Höhe der Kosten informieren.
3.4 STA Travel haftet nicht für die Erteilung von Visa oder sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang der zu beschaffenden Unterlagen, es sei denn, dass STA Travel die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände schuldhaft (mit)-verursacht hat.
4. Buchungsabwicklung, Reiseunterlagen
4.1 STA Travel vermittelt lediglich Reiseleistungen und sichert die Verfügbarkeit einer Reiseleistung nicht zu. Kann nur eine vom Antrag des Kunden abweichende Reiseleistung vermittelt werden, wird STA Travel den Kunden hierüber unterrichten und dessen Weisungen abwarten. Der Reisende kann dieses inhaltlich abweichende Angebot innerhalb von drei Tagen nach Erhalt insbesondere durch Zahlung des Reisepreises oder Reiseantritt annehmen. Soweit eine Annahme nicht erfolgt, wird ein Vertrag nicht abgeschlossen.
4.2 STA Travel, wie auch der Kunde selbst, sind verpflichtet, die dem Kunden übermittelten Buchungsbestätigungen des Leistungsträgers sowie Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage, zu überprüfen. Änderungen und Abweichungen aufgrund direkter Kommunikation zwischen Leistungsträger und Kunde kann STA Travel nicht prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, STA Travel von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden jedenfalls mitverantwortlich sein (§ 1304 ABGB).
5. Aufwendungsersatz, Bearbeitungsentgelt, Zahlungen
5.1 STA Travel ist berechtigt, auch dann, wenn ein Hauptvertrag aus von STA Travel nicht zu vertretenden Gründen nicht zustande kommt, den Ersatz ihrer Aufwendungen in Form eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von bis zu 15 EUR pro Person und Buchung zu verlangen. STA Travel kann nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden weitergehende Aufwendungsersatz- oder Vergütungsansprüche geltend machen. Bei der Vermittlung von Pauschalreisen wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben. Das Bearbeitungsentgelt entspricht dem gewöhnlichen Aufwand. Es ist dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der Aufwand für STA Travel geringer ist oder dass ein Aufwand nicht entstanden ist.
5.2 Im Falle der Stornierung einer gebuchten Reiseleistung kann STA Travel vom Kunden die Zahlung der jeweils bei der Buchung mitgeteilten Stornokosten verlangen.
Soweit STA Travel Entgelte für Reisen oder Rücktritte oder pauschale Entschädigungen für den Kunden an Leistungsträger oder Reiseveranstalter zahlt, steht STA Travel ein Aufwendungsersatzanspruch gegen den Kunden zu. Der Kunde kann gegen diesen Anspruch nur mit eigenen Ansprüchen die Aufrechnung erklären, wenn diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf einem schuldhaften Handeln von STA Travel beruhen. Der Weiterleitung des Reiseentgelts an den Leistungsträger stehen ein etwaiger Gewährleistungsanspruch des Kunden oder andere Ansprüche des Kunden gegen den Leistungsträger nicht entgegen.
6. Inkasso, Preis- und Leistungsänderungen
6.1 Soweit STA Travel Pauschalreisen (§ 31 b ff. KSchG) vermittelt, sind Zahlungen nur fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters an den Kunden übergeben wird. Liegt der Sicherungsschein vor, ist die Zahlung entsprechend den Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters spätestens bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig; eine Anzahlung von in der Regel 20% kann zu einem früheren, in der Buchungsbestätigung gesondert vermerkten Zeitpunkt verlangt werden.
Ansonsten versendet STA Travel die Reiseunterlagen innerhalb von vier Werktagen nach der Buchung, jedoch nicht vor Eingang der vollständigen Zahlung, an den Kunden per Post oder per Kurier. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als drei Werktagen vor Leistungsbeginn werden die Unterlagen für den Kunden nach Vereinbarung am Flughafen oder an einem sonstigen Leistungsort hinterlegt.
STA Travel kann die Ausführung des Auftrages ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde eine fällige Zahlung nicht leistet, etwa weil seine Kreditkarte nicht belastet werden kann; der Rücktritt setzt eine Nachfristsetzung voraus, es sei denn, eine solche wäre entbehrlich.
6.2 Auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen der vermittelten Reiseleistung hat STA Travel keinen Einfluss. Ist eine solche wirksam zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbart worden, kann STA Travel den Differenzbetrag vom Kunden einfordern.
6.3. Soweit STA Travel als Vermittler von Luftbeförderungen tätig wird, stellt STA Travel klar, dass es den Fluggesellschaften aufgrund international gültiger luftfahrtrechtlicher Bestimmungen vorbehalten bleibt, aus wichtigen Gründen die nachfolgenden Veränderungen oder Abänderungen vorzunehmen:
Änderungen der Streckenführung von Flügen; Umwandlung von Non-Stop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. in Umsteigeflüge oder umgekehrt; Änderung der Flugzeiten oder Terminänderung bis zu 48 Stunden vor Abflug; Einsatz anderer Fluggeräte; Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen; Änderung der ausführenden Fluggesellschaft.
Dies gilt auch für etwaige Änderungen der Luftbeförderung aufgrund behördlicher Anweisung. In diesen Fällen kann der Kunde nicht kostenfrei von dem mit STA Travel geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurücktreten; ebenso besteht kein Ersatzanspruch gegen STA Travel für die in diesen Fällen entstehenden Mehrkosten. Insoweit können Ansprüche des Kunden lediglich gegenüber den einzelnen Fluggesellschaften bestehen. Handelt es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge bzw. Linienflüge zu Sonderpreisen, sind die Fluggesellschaften aufgrund ihrer eigenen jeweils gültigen Vertragsbestimmungen berechtigt, die Preise auch nach Abschluss des Beförderungsvertrages erhöhen. Eine derartige Preiserhöhung wird von STA Travel an den Kunden weitergeleitet. Die Möglichkeit des Kunden, von der Reise zurückzutreten, bestimmt sich insoweit nach den zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Gesetzliche Rechte, insbesondere die Rechte aus der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, bleiben unberührt.
7. Pflichten von STA Travel bei Reklamation des Kunden gegenüber dem Leistungsträger
7.1 Bei Reklamation oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Leistungsträger beschränkt sich die Verpflichtung von STA Travel auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für die Geltendmachung des Anspruchs für den Kunden erforderlich sind (z.B. Mitteilung des Namens und der Adresse des Leistungsträgers).
7.2 Der Kunde muss, soweit es nicht eine abweichende vertragliche Regelung gibt, Reklamationen und Beschwerden fristgerecht bei dem Leistungsträger erheben. Etwaige Sorgfaltspflichten gegenüber dem Kunden aus dem Reisevermittlungsvertrag bleiben hiervon unberührt.
8. Haftung
8.1 Bei der Durchführung des Vermittlungsauftrages hat STA Travel die Sorgfalt eines ordentlichen Reisekaufmanns anzuwenden.
8.2 Die Haftung von STA Travel als Reisevermittler für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von STA Travel oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von STA Travel weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für diese Schäden haftet STA Travel nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.3 Unbeschadet einer etwaigen Haftung von STA Travel gemäß Ziffer 8.2 haftet STA Travel als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Leistungsträger verantwortlich.
8.4 Für Leistungsänderungen des Leistungsträgers nach Abschluss des Hauptvertrages übernimmt STA Travel keinerlei Haftung.
9. Ausschlussfrist, Verjährung
9.1 Ansprüche des Kunden gegen STA Travel verjähren in zwei Jahren (§ 933 AGBG). Die Frist beginnt mit der Rückkehr des Kunden von der gebuchten Reise zu laufen.
9.2 Die in Ziffer 9.1 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von STA Travel oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung der genannten Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Rechtswahl, Gerichtsstand
10.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen STA Travel und dem Kunden findet ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich Anwendung. Die Regelungen internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen zugunsten des Kunden beinhalten, bleiben unberührt.
10.2 Soweit der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis der Firmensitz von STA Travel in Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand.
10.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vermittlungsvertrages als Ganzes nicht.
Stand: August 2009
Geschäftsbedingungen für Reiseverträge zwischen dem Kunden und der STA Travel GmbH als Reiseveranstalter
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen der STA Travel GmbH, nachstehend „STA Travel“, als Reiseveranstalter und dem Kunden zustande kommenden Reisevertrages.
Die Rechte und Pflichten von STA Travel und des Kunden ergeben sich aus den zwischen STA Travel und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (darunter ist die Anmeldung zur gewählten Reise zu verstehen) gibt der Kunde gegenüber STA Travel ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Kunde kann die Buchung schriftlich, per Telefax, per e-Mail, telefonisch gegenüber dem telefonischen Buchungsservice von STA Travel, persönlich in einem unserer STA Travel-Reisebüros oder über das im Internet-Reiseportal von STA Travel bereitgestellte Reiseanmelde-Formular vornehmen. Bei elektronischen Buchungen (E-Mail, Internet) wird STA Travel den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse bestätigen. Diese Bestätigung stellt jedoch noch keine Annahmeerklärung bezüglich der gewählten Reise dar, sofern es sich nicht ausdrücklich um eine „Reisebestätigung“ handelt.
1.2 Grundlage des Vertragsangebotes des Kunden sind die Reiseausschreibung, insbesondere gemäß dem jeweils aktuellen Katalog bzw. dem Reiseportal, und etwaige dem Kunden von STA Travel übermittelte Informationen. Der Kunde ist an das Vertragsangebot für die Dauer von fünf Werktagen gebunden.
1.3 Von STA Travel im Rahmen der Vermittlung, dem Vertrieb oder der Erbringung von Reiseleistungen eingeschaltete Dritte sind nicht bevollmächtigt, für STA Travel Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, mit denen die Angaben in der Reiseausschreibung oder der Inhalt des Reisevertrages geändert werden. Zu solchen Erklärungen sind insbesondere Buchungsstellen oder Reisebüros (mit Ausnahme unserer eigenen STA-Travel-Reisebüros) und Leistungsträger, wie z.B. Hotels oder Transportunternehmen, nicht befugt.
1.4 Die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von STA Travel als Reiseveranstalter herausgegeben Prospekten (auch wenn diese dem Kunden von STA Travel überlassen wurden) sowie in Internetausschreibungen anderer Unternehmen sind für STA Travel und ihre Leistungspflichten nicht verbindlich, soweit sie nicht durch eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand des Reisevertrages oder zum Inhalt der Leistungspflichten von STA Travel gemacht worden sind.
1.5 Die Annahme des Vertragsangebotes des Kunden erfolgt durch die Übermittlung der Reisebestätigung von STA Travel. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von STA Travel vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von STA Travel vor, an das STA Travel für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde STA Travel innerhalb der Bindungsfrist die Annahme entweder durch seine ausdrückliche Erklärung oder stillschweigend durch Leistung einer Zahlung erklärt.
1.6 Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reise an, ist er verpflichtet, auch für die Einhaltung aller vertraglichen Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung bei der Reiseanmeldung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheins an den Kunden werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben wurde und die Reise nicht mehr aus dem in Abschnitt 9 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung zuzüglich einer etwaigen Versicherungsprämie – siehe Abschnitt 19. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist STA Travel berechtigt, nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten; einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn es sich um ein Fixgeschäft i.S.d § 919 ABGB handelt. In diesem Fall wird STA Travel dem Kunden die entsprechenden Stornokosten gemäß Abschnitt 6 berechnen.
2.4 Liegen zwischen Buchungstermin und Reisetermin weniger als 28 Tage, ist der Reisepreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übergabe des Sicherungsscheins in voller Höhe spätestens zehn Tage vor Reisetermin an STA Travel zu bezahlen (Zahlungseingang bei STA Travel).
2.5 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung von Reiseleistungen.
3. Leistungen
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, und die hierauf Bezug nehmenden Angaben sowie gegebenenfalls zu berücksichtigende Sonderwünsche, bestätigt durch die schriftliche Reisebestätigung, verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. STA Travel behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung selbstverständlich informiert wird. Eine Einschränkung der Rechte des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
3.2. Die Reise beginnt und endet – je nach der gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den auf der Internetseite bzw. im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen, es sei denn, es wird etwas Abweichendes vereinbart und in der Buchungsbestätigung oder in anderer Form schriftlich bestätigt.
3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn der Kunde eine Änderung wünscht, wird sich STA Travel bemühen, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
3.4. Wenn der Kunde einzelne von ihm bezahlte Leistungen aus ihm zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, kann STA Travel nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger auch STA Travel eine Gutschrift erteilt. STA Travel ist zu keiner Teilerstattung verpflichtet, wenn es sich um unerhebliche Nebenleistungen handelt.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 STA Travel ist nur dann berechtigt, Änderungen an wesentlichen Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vorzunehmen, wenn diese nach Vertragsabschluss notwendig werden und von STA Travel nicht zu verantworten sind, und soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, z.B. wenn Kooperationspartner vor Ort oder Leistungsträger unerwartet aus organisatorischen, technischen oder sicherheitstechnischen Gründen den Verlauf einer Tour oder Unterbringungen geringfügig ändern. Bei Reisen mit Abenteuercharakter, Wanderreisen oder Trekking-Touren kann es zu Änderungen des ausgeschriebenen Reiseverlaufs, der Art der Unterkünfte oder des Transports kommen. Etwaige Änderungen, auch kurzfristig, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2 STA Travel wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren. Wenn unter den Voraussetzungen der vorstehenden Regelung 4.1 Absatz 1 ein Flug oder eine Fahrt auf Veranlassung von STA Travel oder eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernimmt STA Travel die Kosten der Ersatzbeförderung – mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse – zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort. Soweit Fluggesellschaften aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. Umsteigeflüge, Änderungen von Charterflügen in Linienflüge und umgekehrt sowie Änderungen von Fluggesellschaften aufgrund der international gültigen luftfahrtrechtlichen Bestimmungen vornehmen dürfen, ist der Kunde nicht berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige Erstattungsansprüche für etwa durch solche Vorgänge entstehende Mehrkosten sind gegenüber den Fluggesellschaften geltend zu machen.
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn STA Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem eigenen Angebotsspektrum anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von STA Travel über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise bei STA Travel geltend zu machen.
4.4 STA Travel behält sich vor, den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages geltenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann STA Travel den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die Zahlung des sich danach ergebenden Erhöhungsbetrages für den Einzelplatz kann STA Travel vom Kunden verlangen. Werden bei Abschluss des Reisevertrages geltende Abgaben, die für den vereinbarten Leistungsumfang wesentlich und in diesem enthalten sind, wie Hafen- oder Flughafengebühren, gegenüber STA Travel erhöht, kann diese den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann STA Travel den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich die Reise dadurch für STA Travel verteuert hat.
Eine Erhöhung ist in allen genannten Fällen nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für STA Travel nicht absehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird STA Travel den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn STA Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem eigenen Angebotsspektrum anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von STA Travel über die Preiserhöhung bei STA Travel geltend zu machen.
5. Reiseunterlagen
5.1 Der Kunde hat STA Travel zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von STA Travel mitgeteilten Frist erhält.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, STA Travel von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (§ 1304 ABGB).
6. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn – Stornokosten
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber STA Travel unter der unten stehenden Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann STA Travel anstelle des vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, sofern der Rücktritt nicht von STA Travel zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechnung der Entschädigung sind ersparte Aufwendungen von STA Travel und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen, zu beziffern und zu belegen.
6.3 Anstelle einer konkreten Berechnung gemäß Abschnitt 6.2 ist STA Travel berechtigt, die Entschädigung zeitlich gestaffelt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zu dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis gemäß der nachfolgenden Tabelle zu pauschalieren:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20%, mind. jedoch EURO 120,-
vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt: 35% des Reisepreises
vom 14.-8. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
vom 7.-3. Tag vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und
bei Nichtantritt der Reise: 80 % des Reisepreises. Für die Berechnung der vorstehenden Stornostufen ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei STA Travel maßgeblich. Das Recht von STA Travel, Kosten, die über die oben vereinbarten pauschalen Entschädigungen hinaus gehen, geltend zu machen, wird hierdurch nicht berührt.
6.4 Für bestimmte Produkte wie z. B einige der so genannten Erlebnisreisen, Kreuzfahrten, Zugreisen und bestimmte Hotels können gesonderte Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen gelten, die im Einzelfall gegebenenfalls zu höheren Kosten als den pauschalierten Stornopauschalen führen können. Das gleiche kann bei Sonderarrangements mit speziellen Angeboten außerhalb des Katalogprogramms gelten. Die Einzelkosten werden dem Kunden bei der Buchung mitgeteilt sowie in der Reisebestätigung / Rechnung ausdrücklich aufgeführt.
6.5 Dem Kunden steht das Recht zu, gegenüber STA Travel den Nachweis zu führen, dass STA Travel überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Stornopauschale.
6.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 31c Abs. 3 KSchG einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
7. Umbuchungen
7.1 Nach Zugang der Reisebestätigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Sofern STA Travel auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vornimmt, ist sie berechtigt, Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 50,- pro Person erheben, bei internationalen Flügen EUR 75,-.
7.2 Umbuchungen des Kunden, die innerhalb der letzten vier Wochen vor dem Reisebeginn vorgebracht werden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur im Wege des Rücktritts vom Reisevertrag gemäß Abschnitt 6.2 bis 6.5 mit gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1 STA Travel kann wegen Nichterreichens einer vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu dem dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. 8.2 Ein Rücktritt ist spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird STA Travel unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
8.3 Sofern die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt wird, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm im Verlauf der Reise ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. STA Travel wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen, haftet aber in keinem Fall für den Erfolg solcher Bemühungen.
10. Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Als nachhaltige Störung der Durchführung gilt es auch, wenn der Kunde den in der Reiseausschreibung wiedergegebenen besonderen Anforderungen hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
11. Vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistungen
11.1 Mängelanzeige Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich STA Travel und/oder ihren Repräsentanten auf der jeweiligen Reise anzuzeigen.
Ein Unterlassen der Anzeige lässt zwar die Gewährleistung gemäß § 31e Abs. 2 KSchG unberührt, ist dem Kunden aber als Mitverschulden gemäß § 1304 ABGB anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung von STA Travel am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. eines Vertreters von STA Travel wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, informiert. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht erreichbar, sind STA Travel etwaige Reisemängel an ihrem Sitz unter der unten stehenden Anschrift bekannt zu geben. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
11.2 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
11.3 Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
STA Travel empfiehlt ihren Kunden dringend, bei Flugreisen etwaige Schäden oder Verspätungen in der Gepäckbeförderung unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist unverzüglich, spätestens jedoch bei Gepäckbeschädigung innerhalb von 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach der Übergabe des Gepäcks, zu erstatten. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
12. Kündigung wegen höherer Gewalt
Sowohl der Kunde als auch STA Travel haben das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag nach Maßgabe dieser Regelung gekündigt, so verliert STA Travel den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. STA Travel ist jedoch berechtigt, vor der Rückerstattung des Reisepreises ihre nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Sollte die Reise aufgrund höherer Gewalt storniert werden, hat der Kunde in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz (§ 31d Absatz 2 Ziffer 2 KSchG).
13. Beschränkung der Haftung
13.1 Die vertragliche Haftung von STA Travel ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde,
oder
b) soweit STA Travel für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.2 Die deliktische Haftung von STA Travel für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
13.3 Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.4 Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
13.5 STA Travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertrags als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von STA Travel sind.
Der vorstehende Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise zum Gegenstand haben, sofern für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von STA Travel ursächlich geworden ist.
13.6 Einige Reisen von STA Travel mit Erlebnis-Charakter, Trekking-Touren, Wanderreisen sowie Reiseprogramme in entlegene und touristisch nicht erschlossene Regionen erfordern hohe Fitness und körperliche Belastbarkeit. Diese Reisen sind, auch bei Anwendung der Sorgfalt eines vernünftigen Reiseveranstalters, nicht mit den Sicherheits- und Komfort-Standards von Pauschalreisen an allgemein bekannte Urlaubsdestinationen vergleichbar. Angaben zu den körperlichen Anforderungen bestimmter Reisen macht STA Travel nach bestem Wissen und Gewissen. Eine sorgfältige Prüfung und Selbsteinschätzung, gegebenenfalls unter Heranziehung des Hausarztes, wird dringend empfohlen. Im Falle von Zweifeln bitten wir unsere Kunden, zusätzliche konkrete Informationen zu den einzelnen Reisen direkt bei STA Travel einzuholen. Unfälle, Erkrankungen und andere Einschränkungen, die sich bei Anwendung der üblichen Sorgfalt eines solchen Reiseveranstalters nicht vermeiden lassen, begründen keine Rücktrittsrechte oder Schadensersatzansprüche.
14. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber STA Travel unter der unten wiedergegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist. Ausgenommen hiervon ist die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder Verspätungen in der Gepäckbeförderung bei Flugreisen gemäß Abschnitt 11.3. Diese sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung und innerhalb von 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Übergabe des Gepäcks, zu melden; andernfalls kann dem Kunden ein Mitverschulden anzurechnen sein (§ 1304 ABGB), das unter Umständen den Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche zur Folge haben kann.
15. Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwei Jahren (§ 933 ABGB).
16. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
16.1 Die EU-Verordnung vom 14. Dezember 2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (VERORDNUNG (EG) Nr. 2111/2005) verpflichtet STA Travel, ihre Kunden bei der Buchung über die Identität der jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmen sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Luftbeförderungsleistungen zu informieren, wenn der Flug Teil eines Beförderungsvertrags ist und diese Beförderung in der Gemeinschaft begonnen hat.
16.2 Sobald STA Travel weiß, welches Luftfahrtunternehmen den Flug durchführen wird, muss sie den Kunden über dessen Identität informieren.
16.3 Wird das dem Kunden genannte als ausführendes Luftfahrtunternehmen gewechselt, wird STA Travel den Kunden über den Wechsel informieren. Sie wird unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel und die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird.
16.4 Die so genannte „Schwarze Liste“ der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Europäischen Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
17. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
17.1 STA Travel informiert ihre Kunden im STA Travel-Reiseportal über die für österreichische Staatsangehörige geltenden Einreise-, Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Den im Reiseportal von STA Travel veröffentlichten Informationen liegt die Annahme zugrunde, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
17.2 STA Travel wird ihre Kunden darüber hinaus über die für österreichische Staatsangehörige geltenden Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Die Auskunfts- und Hinweispflichten von STA Travel gemäß Abschnitt 17.1 und 17.2 beschränken sich auf die Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.
17.3 Angehörigen anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
17.4 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Beschaffung und das Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, für eventuell erforderliche Impfungen sowie für die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, sofern STA Travel entgegen einer bestehenden gesetzlichen Verpflichtung keine oder nur unvollständige oder unrichtige Informationen gegeben hat.
17.5 Sofern der Kunde STA Travel durch besondere Vereinbarung ausdrücklich mit der Beschaffung von Pass-, Visa- oder Gesundheitsdokumenten beauftragt hat, kann STA Travel die Erstattung der im Zusammenhang mit der Dokumentenbeschaffung entstandenen Aufwendungen verlangen (z. B. Telekommunikationskosten und in Eilfällen die Kosten von Botendiensten und/ oder die Kosten für die Beauftragung einschlägiger Serviceunternehmen). STA Travel wird bei der Übernahme eines Auftrages zur Dokumentenbeschaffung den Reisekunden über die voraussichtliche Höhe der Kosten informieren. STA Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcher Dokumente, es sei denn, dass STA Travel eigene Pflichten schuldhaft verletzt und die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände schuldhaft (mit-)verursacht hat.
18. Rechtswahl und Gerichtsstand, salvatorische Klausel
18.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen STA Travel und dem Kunden findet ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich Anwendung. Die Regelungen internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen zugunsten des Kunden beinhalten, bleiben unberührt.
18.2 Soweit der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis der Firmensitz von STA Travel in Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand.
18.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Reisevertrages als Ganzes nicht.
19. Reiserücktrittskostenversicherung
19.1 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen. Falls der Kunde eine Reiseversicherung abschließen will und diese Gegenstand der Vermittlung von STA Travel ist, ist STA Travel - mangels einer abweichenden Vereinbarung - nicht verpflichtet, den Kunden über den Umfang, den Deckungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen zu informieren, soweit sich der Kunde aus den ihm übergebenen oder ihm vorliegenden Unterlagen des Vertragsunternehmens oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen informieren kann.
19.2 Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im jeweiligen Reisepreis nicht enthalten.
Stand: August 2009
Kundengeldabsicherung gemäß Reisebürosicherungsverordnung-RSV
Die STA Travel GmbH ist als Veranstalter im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend mit der Eintragungsnummer 1998/0269 eingetragen und hat alle Kundengelder für von uns eigenveranstaltete Pauschalreisen gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) bei Erste Bank AG, 1010 Wien (Garant) abgesichert.
Die Haftung der Ersten Bank beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadenfall mit der Gesamtabsicherungssumme begrenzt. Sollte die Gesamtabsicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden anteilig erfüllt.
Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Schadeneintritt beim Abwickler, Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel: 01/317 25 00, Fax: 01/319 93 67 Mail: info@europaeische.at anzumelden.

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