Allgemeine Geschäftsbedingungen (Reisevermittlung Österreich)
Die STA Travel GmbH (nachfolgend STA Travel) bietet ihre Leistungen als Reisevermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und STA Travel. STA Travel ist für den Kunden auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages tätig und vermittelt Reiseleistungen von Leistungsträgern; dies sind hier auch Reiseveranstalter, die Reiseleistungen in eigener Verantwortung gegenüber dem Kunden erbringen. Die Leistungen der Leistungsträger werden auf der Grundlage eigener Bedingungen und Verträge erbracht, die STA Travel dem Kunden zur Verfügung stellt.Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Reiseleistungen in den STA Travel-Reisebüros, über das Internet-Reiseportal von STA Travel unter den von STA Travel registrierten Internetadressen (nachstehend „Reiseportal“), über den telefonischen Buchungsservice von STA Travel und für schriftliche Buchungen sowie Buchungen in Textform.
1. Vertragsschluss
1.1 Mit dem Absenden des im Reiseportal bereit gestellten Reiseanmelde-Formulars (Buchungsanfrage), mit der telefonischen Mitteilung der Buchungsanfrage gegenüber dem telefonischen Buchungsservice von STA Travel, der Übersendung schriftlicher oder in Textform bei STA Travel eingehender Buchungsanfragen sowie durch die mündliche Buchungsanfrage macht der Kunde STA Travel ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages (nachstehend „Vermittlungsauftrag“), an das er fünf Tage gebunden ist. Danach soll STA Travel einen Vertrag über bestimmte Reiseleistungen (nachstehend „Hauptvertrag“) zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger vermitteln. Die Buchungsanfrage stellt zugleich das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages mit dem Leistungsträger dar.
1.2 STA Travel nimmt das Angebot des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich an. Mit der Annahme der Buchungsanfrage durch STA Travel kommt zwischen STA Travel und dem Kunden der Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Vermittlungsvertrag bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Ist die vom Kunden gewünschte Reiseleistung verfügbar und nimmt der Leistungsträger das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages über diese Reiseleistung an, kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger der Hauptvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsangebotes des Kunden durch den Leistungsträger erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen oder der Textform entsprechenden Buchungsbestätigung.
1.4 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages ergeben sich aus den zwischen STA Travel und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.
1.5 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger gelten ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages und die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. STA Travel wird den Kunden vor oder bei Abschluss des Hauptvertrages auf die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers hinweisen und dem Kunden die Möglichkeit geben, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.
1.6 Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet sich der Kunde, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er bei der Reiseanmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
2. Vertragspflichten von STA Travel
2.1 Die vertragliche Leistungspflicht von STA Travel besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in
a) der Vermittlung von Verträgen, im Rahmen der Verfügbarkeit, mit dem jeweiligen Leistungsträger entsprechend der Buchungsanfrage, b) der Abwicklung der Buchung (insbesondere Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen durch den Leistungsträger direkt dem Kunden übermittelt werden) sowie c) der Beratung des Kunden nach den STA Travel erkennbaren oder bekannt gegebenen Wünschen und Ansprüchen des Kunden.
2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet STA Travel lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden.
2.3 Ein besonderer Auskunftsvertrag, bei dem wesentliche Vertragspflicht die Pflicht zur Auskunftserteilung ist, kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen STA Travel und dem Kunden zustande. Nur dann haftet STA Travel für die Richtigkeit erteilter Auskünfte nach § 1300 ABGB.
2.4 Zur Ermittlung des preisgünstigsten Anbieters ist STA Travel nur bei entsprechender Vereinbarung verpflichtet.
2.5 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung hingewiesen; STA Travel empfiehlt den Abschluss. Eine solche Versicherung ist in den Leistungspreisen nicht enthalten. Schließt der Kunde durch Vermittlung von STA Travel eine solche Versicherung ab, ist STA Travel – mangels einer abweichenden Vereinbarung – nicht verpflichtet, den Kunden über den Umfang, den Deckungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen zu informieren, soweit sich der Kunde aus den ihm übergebenen oder ihm vorliegenden Unterlagen des Leistungsträgers oder den Versicherungsunterlagen des Versicherers über die Versicherungsbedingungen informieren kann.
2.6 Im Falle der Vermittlung von Luftbeförderungsleistungen bzw. des Verkaufs von Flugscheinen ist STA Travel verpflichtet, den Fluggast über die Identität des die Beförderungsleistung ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Ergänzend gelten hierzu die Regelungen von Ziffer 6.3 dieser Bedingungen.
3. Visa, Bescheinigungen
3.1 STA Travel informiert den Kunden im Reiseportal oder in einer anderen geeigneten Art und Weise über Einreise-, Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der voraussichtlichen Frist zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Bei der Erteilung dieser Auskünfte kann STA Travel davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden österreichische Staatsangehörige sind, in deren Person keine besonderen Umstände (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit) vorliegen. Angehörigen anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
3.2 Die Auskunfts- und Hinweispflichten von STA Travel gemäß Ziffer 3.1 beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder über geeignete Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen branchenüblichen Nachschlagewerken, oder auf die Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.
3.3 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn STA Travel hat durch besondere Vereinbarung ausdrücklich die Beschaffung dieser Dokumente übernommen. Dann kann STA Travel die Erstattung der in Zusammenhang mit der Dokumentenbeschaffung entstandenen Aufwendungen verlangen (z.B. Telekommunikationskosten und in Eilfällen die Kosten von Botendiensten und/oder die Kosten für die Beauftragung einschlägiger Serviceunternehmen). STA Travel muss bei der Übernahme eines Auftrages zur Dokumentenbeschaffung den Reisekunden über die voraussichtliche Höhe der Kosten informieren.
3.4 STA Travel haftet nicht für die Erteilung von Visa oder sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang der zu beschaffenden Unterlagen, es sei denn, dass STA Travel die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände schuldhaft (mit)-verursacht hat.
4. Buchungsabwicklung, Reiseunterlagen
4.1 STA Travel vermittelt lediglich Reiseleistungen und sichert die Verfügbarkeit einer Reiseleistung nicht zu. Kann nur eine vom Antrag des Kunden abweichende Reiseleistung vermittelt werden, wird STA Travel den Kunden hierüber unterrichten und dessen Weisungen abwarten. Der Reisende kann dieses inhaltlich abweichende Angebot innerhalb von drei Tagen nach Erhalt insbesondere durch Zahlung des Reisepreises oder Reiseantritt annehmen. Soweit eine Annahme nicht erfolgt, wird ein Vertrag nicht abgeschlossen.
4.2 STA Travel, wie auch der Kunde selbst, sind verpflichtet, die dem Kunden übermittelten Buchungsbestätigungen des Leistungsträgers sowie Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage, zu überprüfen. Änderungen und Abweichungen aufgrund direkter Kommunikation zwischen Leistungsträger und Kunde kann STA Travel nicht prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, STA Travel von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden jedenfalls mitverantwortlich sein (§ 1304 ABGB).
5. Aufwendungsersatz, Bearbeitungsentgelt, Zahlungen
5.1 STA Travel ist berechtigt, auch dann, wenn ein Hauptvertrag aus von STA Travel nicht zu vertretenden Gründen nicht zustande kommt, den Ersatz ihrer Aufwendungen in Form eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von bis zu 15 EUR pro Person und Buchung zu verlangen. STA Travel kann nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden weitergehende Aufwendungsersatz- oder Vergütungsansprüche geltend machen. Bei der Vermittlung von Pauschalreisen wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben. Das Bearbeitungsentgelt entspricht dem gewöhnlichen Aufwand. Es ist dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der Aufwand für STA Travel geringer ist oder dass ein Aufwand nicht entstanden ist.
5.2 Im Falle der Stornierung einer gebuchten Reiseleistung kann STA Travel vom Kunden die Zahlung der jeweils bei der Buchung mitgeteilten Stornokosten verlangen.
Soweit STA Travel Entgelte für Reisen oder Rücktritte oder pauschale Entschädigungen für den Kunden an Leistungsträger oder Reiseveranstalter zahlt, steht STA Travel ein Aufwendungsersatzanspruch gegen den Kunden zu. Der Kunde kann gegen diesen Anspruch nur mit eigenen Ansprüchen die Aufrechnung erklären, wenn diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf einem schuldhaften Handeln von STA Travel beruhen. Der Weiterleitung des Reiseentgelts an den Leistungsträger stehen ein etwaiger Gewährleistungsanspruch des Kunden oder andere Ansprüche des Kunden gegen den Leistungsträger nicht entgegen.
6. Inkasso, Preis- und Leistungsänderungen
6.1 Soweit STA Travel Pauschalreisen (§ 31 b ff. KSchG) inländischer Reiseveranstalter vermittelt, richten sich die Zahlungsmodalitäten nach § 4 Abs. 6 der Reisebürosicherungsverordnung und ergänzend den zulässigen Reisebedingungen des Veranstalters. Bei ausländischen Reiseveranstaltern wird STA Travel den Kunden über den Sitzstaat des Veranstalters sowie die Art der Reisepreisabsicherung und eine etwaige Kontaktstelle für den Reisenden im Insolvenzfalle in Kenntnis setzen bzw. den Kunden auf das Nichtbestehen einer derartigen Absicherung ausdrücklich hinweisen.
Ansonsten versendet STA Travel die Reiseunterlagen innerhalb von vier Werktagen nach der Buchung, jedoch nicht vor Eingang der vollständigen Zahlung, an den Kunden per Post oder per Kurier. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als drei Werktagen vor Leistungsbeginn werden die Unterlagen für den Kunden nach Vereinbarung am Flughafen oder an einem sonstigen Leistungsort hinterlegt. STA Travel kann die Ausführung des Auftrages ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde eine fällige Zahlung nicht leistet, etwa weil seine Kreditkarte nicht belastet werden kann; der Rücktritt setzt eine Nachfristsetzung voraus, es sei denn, eine solche wäre entbehrlich.
6.2 Auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen der vermittelten Reiseleistung hat STA Travel keinen Einfluss. Ist eine solche wirksam zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbart worden, kann STA Travel den Differenzbetrag vom Kunden einfordern.
6.3. Soweit STA Travel als Vermittler von Luftbeförderungen tätig wird, stellt STA Travel klar, dass es den Fluggesellschaften aufgrund international gültiger luftfahrtrechtlicher Bestimmungen vorbehalten bleibt, aus wichtigen Gründen die nachfolgenden Veränderungen oder Abänderungen vorzunehmen:
Änderungen der Streckenführung von Flügen; Umwandlung von Non-Stop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. in Umsteigeflüge oder umgekehrt; Änderung der Flugzeiten oder Terminänderung bis zu 48 Stunden vor Abflug; Einsatz anderer Fluggeräte; Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen; Änderung der ausführenden Fluggesellschaft.
Dies gilt auch für etwaige Änderungen der Luftbeförderung aufgrund behördlicher Anweisung. In diesen Fällen kann der Kunde nicht kostenfrei von dem mit STA Travel geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurücktreten; ebenso besteht kein Ersatzanspruch gegen STA Travel für die in diesen Fällen entstehenden Mehrkosten. Insoweit können Ansprüche des Kunden lediglich gegenüber den einzelnen Fluggesellschaften bestehen. Handelt es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge bzw. Linienflüge zu Sonderpreisen, sind die Fluggesellschaften aufgrund ihrer eigenen jeweils gültigen Vertragsbestimmungen berechtigt, die Preise auch nach Abschluss des Beförderungsvertrages erhöhen. Eine derartige Preiserhöhung wird von STA Travel an den Kunden weitergeleitet. Die Möglichkeit des Kunden, von der Reise zurückzutreten, bestimmt sich insoweit nach den zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Gesetzliche Rechte, insbesondere die Rechte aus der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, bleiben unberührt.
7. Pflichten von STA Travel bei Reklamation des Kunden gegenüber dem Leistungsträger
7.1 Bei Reklamation oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Leistungsträger beschränkt sich die Verpflichtung von STA Travel auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für die Geltendmachung des Anspruchs für den Kunden erforderlich sind (z.B. Mitteilung des Namens und der Adresse des Leistungsträgers).
7.2 Der Kunde muss, soweit es nicht eine abweichende vertragliche Regelung gibt, Reklamationen und Beschwerden fristgerecht bei dem Leistungsträger erheben. Etwaige Sorgfaltspflichten gegenüber dem Kunden aus dem Reisevermittlungsvertrag bleiben hiervon unberührt.
8. Haftung
8.1 Bei der Durchführung des Vermittlungsauftrages hat STA Travel die Sorgfalt eines ordentlichen Reisekaufmanns anzuwenden.
8.2 Die Haftung von STA Travel als Reisevermittler für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von STA Travel oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von STA Travel weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für diese Schäden haftet STA Travel nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.3 Unbeschadet einer etwaigen Haftung von STA Travel gemäß Ziffer 8.2 haftet STA Travel als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Leistungsträger verantwortlich.
8.4 Für Leistungsänderungen des Leistungsträgers nach Abschluss des Hauptvertrages übernimmt STA Travel keinerlei Haftung.
9. Ausschlussfrist, Verjährung
9.1 Ansprüche des Kunden gegen STA Travel verjähren in zwei Jahren (§ 933 AGBG). Die Frist beginnt mit der Rückkehr des Kunden von der gebuchten Reise zu laufen.
9.2 Die in Ziffer 9.1 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von STA Travel oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung der genannten Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Rechtswahl, Gerichtsstand
10.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen STA Travel und dem Kunden findet ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich Anwendung. Die Regelungen internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen zugunsten des Kunden beinhalten, bleiben unberührt.
10.2 Soweit der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis der Firmensitz von STA Travel in Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand.
10.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vermittlungsvertrages als Ganzes nicht.
Stand: Juni 2010

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